Wahlen
Grundgesetz, Artikel 20:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung [...] gebunden."
Sie möchten sich über die verschiedenen stattfindenden oder schon stattgefundenen Wahlen informieren?
In den Untermenüpunkten:
- Kommunalwahl
- Landtagswahl
- Bundestagswahl
- Europawahl
finden Sie entsprechende Informationen.












