Redebeitrag und Änderungsantrag von Hinrich Bonin zum Antrag 2011/199 : CDU/Unabhängige: Resolution gegen die Abstufung der Elbe (Antrag 2011/199)
07. Juli 2011 0 KommentareUnstrittig ist die Elbe für den Landkreis Lüneburg besonders wichtig und damit auch die geplante Maßnahme des Bundes relevant. Die Forderung erscheint richtig, würde man, wie die Resolution es tut, nur den Deichschutz betrachten. Aber beim Thema Elbe geht es für den Landkreis Lüneburg um viel mehr als nur um den Deichschutz und den Betrieb des Eisbrechers.
Bevor wir nun kraftvoll gegen den Bund protestieren, lassen sie uns kurz die Überlegungen des Bundes nachvollziehen. Ich zitiere aus dem Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), 24.01.11. Da heißt es:
Seite 5:
„Die Situation an den Bundeswasserstraßen ist gekennzeichnet durch eine unauskömmliche Investitions- und Sachmittelausstattung und fehlendes Fachpersonal bei der WSV. Die Ressourcenknappheit beschränkt auch die Möglichkeit vermehrter Vergaben für Planung, Investitionen, Unterhaltung und Betrieb. Dies hat zur Folge, dass das Netz an vielen Stellen Restriktionen aufweist, die mittelfristig nicht bzw. nicht vollständig beseitigt werden können und die wirtschaftliche Befahrbarkeit z.T. erheblich einschränken.“
Seite 6:
„Dies führt mittlerweile zu einer erheblichen Bindung des eigenen Personals für das Vergabemanagement (Ausschreibung, Vergabe, Vertragsabwicklung, Abrechnung). In Teilbereichen (z.B. bei Planungsleistungen) liegt die Personalbindung für das Vergabemanagement (einschl. fachlicher Betreuung) aktuell nahezu auf dem Niveau der früheren Eigenerledigung. Aufgrund der bestehenden Personalstruktur und der aktuellen Sachmittelausstattung ist die WSV nicht in der Lage, weitere Vergaben zu generieren. Personalstruktur und Sachmittelausstattung werden sich aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung absehbar nicht verbessern. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen für die Aufgabenerledigung verändert werden.“
Seite 7:
„Dies führt zu folgendem strategischen Gesamtkonzept: Die verfügbaren Ressourcen (Investitionsmittel und Personal) werden auf die Teile der Wasserstraßeninfrastruktur konzentriert, die bereits heute oder zumindest absehbar über ein hohes Verkehrsaufkommen verfügen. Damit soll erreicht werden, dass auf Wasserstraßen oder Wasserstraßenabschnitten mit hohem Transportvolumen eine adäquate quantitative und vor allem qualitative Leistungsfähigkeit der Infrastruktur gewährleistet werden kann. Hierbei wird in Kauf genommen, dass an Wasserstraßen ohne hohes Transportaufkommen und ohne herausragendes Entwicklungspotenzial ressourcenzehrende Maßnahmen reduziert werden bzw. nicht mehr erfolgen, selbst wenn diese gesamtwirtschaftlich vorteilhaft sind. Das politische Ziel, den Anteil des Gütertransports auf den Wasserstraßen zu steigern, wird in nachrangigen Netzteilen aufgegeben.“
Zur Relation Verkehrsaufkommen zu den öffentlichen Ausgaben stellen Dr. Gunnar Gohlisch, Stephan Naumann, Petra Röthke-Habeck vom Umweltbundesamt, Berlin in ihrer Studie (Daten 2005) „Bedeutung der Elbe als europäische Wasserstraße“ fest:
„Im Elbegebiet … werden gegenwärtig lediglich 4 % der Verkehrsleistungen der gesamten deutschen Binnenschifffahrt abgewickelt. Gleichzeitig erfordert das Elbegebiet rund 8 % der öffentlichen Ausgaben für Unterhalt und Betrieb.“
Wenn wir die wirtschaftlich zwingend notwendige und von allen Fraktionen des Hauses gewollte Ertüchtigung des Elbe-Seiten-Kanals nicht gefährden wollen, dann können wir uns nicht einfach pauschal gegen die Abstufung wenden.
Unstrittig, Deichschutz und Einsatz des Eisbrechers muss gewährleistet sein.
Ich beantrage daher:
Der Landrat wird beauftragt, im Wirtschaftsausschuss am 27.09.2011 zur Thematik „Abstufung der Elbe“ vorzutragen und dazu die Interessengemeinschaft der Deichverbände einzuladen.
Umwelt und NachhaltigkeitWirtschaft
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